Google Fonts Abmahnung – Jetzt handeln

Sie betreiben eine Webseite und haben eine E-Mail oder Brief bekommen, welcher Sie wegen der Nutzung von Google Fonts abmahnt? Dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Webseite vor derartigen Google Fonts Abmahnungen zu schützen. Meist sind diese Abmahnung zudem ein Fake und versuchen Ihnen Angst einzuflößen, so dass Sie sich gezwungen sehen schnell Geld zu überweisen.

Schauen Sie sich gerne weitere Website Services an auf karlf.de und bitrays.de. Vom Hosting Ihrer Webseite bis zur individuellen Webseite bieten wir Ihnen Vieles an.

Aktuell im Umlauf sind Abmahnungen von Susanne Schober, Rechtsanwalt Kilian Lenard im Auftrag von Martin Ismail und die RAAG-Kanzlei GmbH die wiederum von der ARGA Holding GmbH kontrolliert wird. Wir beobachten diese Fälle genau und gehen bisher stark davon aus, dass es sich in diesen beiden Fällen um „Fake“ Abmahnungen handelt.

Hintergrund

In vielen Website-Baukasten Systemen, wie beispielsweise WordPress oder Joomla, sind standardmäßig die Schriften so hinterlegt, dass sie vom Browser des Kunden vom Schrifthersteller direkt heruntergeladen werden. Dies hat üblicherweise den Hintergrund, dass gleiche Schriftarten auf verschiedenen Webseiten dadurch nicht wiederholt geladen werden müssen. Aktuell macht die strikte Anwendung der DSGVO aus einem jüngsten Urteil des Landesgerichts in München diesem umweltfreundlichen Verfahren jedoch einen Strich durch die Rechnung. Mit der Begründung, es würden personenbezogene Daten (die dynamische IP-Adresse) ohne Rechtfertigung an Google übertragen, wurde dem Kläger ein Schadensersatz zugesprochen. (Link zur Rechtsprechung)

Unsere Lösung

Wir binden daher die Schriftarten, die Sie auf Ihrer Website benutzen, so im Quellcode ein, dass diese von Ihrer eigenen Webseite geladen werden. Dadurch wird garantiert, dass beim Aufruf Ihrer Website durch den Browser des Besuchers keine Verbindung zu Google oder einem anderen Schriftenhersteller hergestellt wird.

Im folgenden Absatz stellen wir unseren persönlichen Handlungsvorschlag vor, den wir in diesem Fall verfolgen würden. Wir möchten jedoch zuvor klarstellen, dass es sich hierbei um keine generelle Handlungsempfehlung handelt, ebenso um keine rechtliche Beratung handelt und wir für Ihre eigene unternehmerische Handlung keine Haftung übernehmen können. Wenn Sie sich also trotzdem unsicher fühlen, bitten wir Sie, sich zusätzliche anwaltliche Unterstützung einzuholen oder sich beispielsweise an den Händlerbund zu wenden. (Auf dieser Seite des Händlerbundes finden Sie einen Beitrag speziell für Google Fonts Abmahnungen)

Für die „Fake“ Abmahnung empfehlen wir derzeit, diese als Spam zu betrachten und ebenso zu behandeln. Sprich NICHT darauf zu reagieren und auch KEINE Überweisung von Forderungen zu tätigen. Gerne würden wir Ihnen hier einige Erkennungsmerkmale einer „Fake“ Abmahnung nennen, jedoch möchten wir diese derzeit nicht öffentlich teilen, um den Angreifern hier kein Potenzial zu liefern, ihre „Fake“ Abmahnungen zu verbessern. Kontaktieren Sie uns also gerne und schicken Sie uns Ihre „Fake“ Abmahnung, damit wir Sie hier genauer unterstützen können. Gemeinsam können wir eine bessere Entscheidung finden, ob es sich bei Ihnen um Betrüger handelt, die lediglich eine Masche zum Geld verdienen suchen oder tatsächlich um eine echte Abmahnung handelt.

Schauen Sie auch gerne bei uns vor Ort vorbei. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Update

Wir haben die RAAG-Kanzlei GmbH zur Liste der sich im Umlauf befindenden Fake Abmahnungen hinzugefügt.

PSD2 – Was ist Zwei Faktor Authentifizierung?

Die PSD2 (Payment Service Directive 2) – zu Deutsch zweite Zahlungsdiensterichtlinie wurde von der Europäischen Union 2015 beschlossen und trat am 14. September 2019 in Kraft. In diesem kurzen Artikel möchten wir Ihnen kurz die Zwei Faktor Authentifizierung erklären.

Die bisherigen PIN Verfahren werden nun als zu unsicher eingestuft, um damit Bankgeschäfte zu tätigen. Schon der Login zum Online Banking fällt darunter. Es wird nun die sogenannte Zwei Faktor Authentifizierung vorausgesetzt. Das bedeutet für Sie, dass Sie beim Anmelden zwei verschiedene Sicherheitsmerkmale verifizieren müssen, um sich anzumelden. Es gibt derzeit drei Sicherheitsmerkmale, welche sich per Computer überprüfen lassen können. Diese sind Wissen, Biometrie und Besitz. Als Wissen kann zum Beispiel ein Kennwort oder PIN gelten. Neue Smartphones und Laptops besitzen Fingerabdruck Sensoren oder Gesichtserkennung und können zur Überprüfung von biometrischen Merkmalen herangezogen werden. Als Besitz können Sie eine Bankkarte in einem Lesegerät nachweisen. Zwei von diesen drei Möglichkeiten müssen Sie also nun beim Login erfüllen, um die Zwei Faktor Authentifizierung vollständig durchführen zu können.

Wir empfehlen die Kombination aus Wissen und Biometrie, da Sie falls vorhanden die bequemste Variante darstellt. Lassen Sie sich bitte trotzdem nicht dazu verleiten ein einfacheres Passwort zu benutzen. Schließlich ist die stärkste Authentifizierung immer nur so stark, wie ihr schwächstes Glied.

Die Banken haben schlechte Vorbereitungen getroffen und Ihre Kunden nur unzureichend auf die Änderungen vorbereitet. Sollten Sie Probleme beim Login haben kommen Sie gerne auf uns zu.

Windows 7 Support endet bald

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Support von Windows 7 im Januar 2020 endet. Das im Juli 2009 erschienene Betriebssystem wird nicht mehr mit Updates versorgt und gesellt sich zu Windows XP und Windows Vista.

Was bedeutet das Windows 7 Support Ende für mich?

Updates sind essentiell für die Sicherheit Ihres Systems. Ohne Sie können neu gefundene Sicherheitslücken nicht mehr geschlossen werden. Ihr Online Banking ist damit nicht mehr ausreichend geschützt. Sie werden feststellen, dass einige Banken den Zugriff von unsicheren Systemen gar nicht erst zulassen. Außerdem werden die Internetseiten nicht mehr für Ihr System getestet. Die Folgen können von einfachen Darstellungsfehlen bis hin zu falschem Verhalten führen.

Was ändert sich beim Umstieg auf Windows 10?

Keine Sorge! Sie müssen nicht von Null anfangen. Die Programme, die Sie benutzen, bleiben dieselben. Auch im Internet sieht alles so aus wie vorher. Was sich geändert hat ist zum Beispiel das Startmenü, welches nun zusätzlich auch sogenannte Kacheln hat. Microsoft Edge hat außerdem die Nachfolge des Internet Explorer angetreten. Wir empfehlen jedoch einen alternativen Browser, wie zum Beispiel Mozilla Firefox oder Google Chrome. Neu sind zudem noch das Action Center, welches zum Beispiel Benachrichtigungen anzeigt, sowie einige Schnelleinstellungen bietet.

Des Weiteren hat sich Microsoft für ein halbjähriges Upgrade Modell entschieden. Das bedeutet, dass im Frühling und im Herbst automatisch größere Systemupgrades vollzogen werden. Laut Microsoft wird es keinen „Nachfolger“ von Windows 10 mehr geben, sondern lediglich diese halbjährigen Upgrades. Diese haben dann eine Kombination aus dem jeweiligen Monat und Jahr in welchem es erschienen ist. Aktuell ist also die Version Windows 10 1903 und bald soll Windows 10 1910 folgen.

Was soll ich jetzt tun?

Zunächst sollten sie sich um Ihre Daten kümmern. Eine Datensicherung gehört zum A und O eines jeden Computers. Im Idealfall sind Ihre Daten auf zwei verschiedenen Systemen und an zwei unterschiedlichen Orten vorhanden. So verringert sich die Wahrscheinlichkeit drastisch, dass Sie Ihre Daten verlieren können. Schließlich kann jedes technische Gerät von heute auf morgen ausfallen. Sei es, weil eine Festplatte herunterfällt oder der Motor versagt.

Wir empfehlen zum Beispiel eine externe Festplatte, auf der Sie die Daten sichern können. Sie können darauf weitaus mehr Daten speichern als auf einem USB-Stick. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Sicherung auch funktioniert und Sie keine Daten vergessen haben. Alternativ können Sie auch eine sichere Cloud Lösung benutzen und von Überall auf Ihre Daten zugreifen. Wir empfehlen Ihnen zum Beispiel die Molecular Cloud der Firma Bitrays.

Außerdem muss der PC die Systemanforderungen von Windows 10 erfüllen. Leider gibt es keinen generellen Leitfaden, welcher festlegt, ob Ihr Laptop vollständig mit Windows 10 funktioniert. Die Hersteller drücken sich gerne darum für Geräte, welche älter als 2 Jahre sind, noch Treiber Updates zu entwickeln. Daher kann es sein, dass Ihr Touchpad oder die Grafikkarte nicht mehr funktioniert. Sie können uns gerne um Rat fragen. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Gerät die Systemanforderungen erfüllt und weiterhin fehlerfrei funktionieren wird.

Wenn Sie Ihre Daten gesichert haben, können Sie entspannt das Upgrade auf Windows 10 durchführen. Prüfen Sie am besten vorher noch, ob auch alle Programme Windows 10 kompatibel sind. So ist zum Beispiel Microsoft Office 2010 nicht mehr vollständig mit Windows 10 kompatibel.

Sollten Sie sich nicht zutrauen das Upgrade selbst durchzuführen, dann schauen Sie bei uns vorbei. Wir beraten Sie gerne. Sei es, ob Sie eine Beratung zur Datensicherung brauchen oder ob wir das komplette Upgrade für Sie vornehmen sollen.