Google Fonts Abmahnung – Jetzt handeln

Sie betreiben eine Webseite und haben eine E-Mail oder Brief bekommen, welcher Sie wegen der Nutzung von Google Fonts abmahnt? Dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Webseite vor derartigen Google Fonts Abmahnungen zu schützen. Meist sind diese Abmahnung zudem ein Fake und versuchen Ihnen Angst einzuflößen, so dass Sie sich gezwungen sehen schnell Geld zu überweisen.

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Aktuell im Umlauf sind Abmahnungen von Susanne Schober, Rechtsanwalt Kilian Lenard im Auftrag von Martin Ismail und die RAAG-Kanzlei GmbH die wiederum von der ARGA Holding GmbH kontrolliert wird. Wir beobachten diese Fälle genau und gehen bisher stark davon aus, dass es sich in diesen beiden Fällen um „Fake“ Abmahnungen handelt.

Hintergrund

In vielen Website-Baukasten Systemen, wie beispielsweise WordPress oder Joomla, sind standardmäßig die Schriften so hinterlegt, dass sie vom Browser des Kunden vom Schrifthersteller direkt heruntergeladen werden. Dies hat üblicherweise den Hintergrund, dass gleiche Schriftarten auf verschiedenen Webseiten dadurch nicht wiederholt geladen werden müssen. Aktuell macht die strikte Anwendung der DSGVO aus einem jüngsten Urteil des Landesgerichts in München diesem umweltfreundlichen Verfahren jedoch einen Strich durch die Rechnung. Mit der Begründung, es würden personenbezogene Daten (die dynamische IP-Adresse) ohne Rechtfertigung an Google übertragen, wurde dem Kläger ein Schadensersatz zugesprochen. (Link zur Rechtsprechung)

Unsere Lösung

Wir binden daher die Schriftarten, die Sie auf Ihrer Website benutzen, so im Quellcode ein, dass diese von Ihrer eigenen Webseite geladen werden. Dadurch wird garantiert, dass beim Aufruf Ihrer Website durch den Browser des Besuchers keine Verbindung zu Google oder einem anderen Schriftenhersteller hergestellt wird.

Im folgenden Absatz stellen wir unseren persönlichen Handlungsvorschlag vor, den wir in diesem Fall verfolgen würden. Wir möchten jedoch zuvor klarstellen, dass es sich hierbei um keine generelle Handlungsempfehlung handelt, ebenso um keine rechtliche Beratung handelt und wir für Ihre eigene unternehmerische Handlung keine Haftung übernehmen können. Wenn Sie sich also trotzdem unsicher fühlen, bitten wir Sie, sich zusätzliche anwaltliche Unterstützung einzuholen oder sich beispielsweise an den Händlerbund zu wenden. (Auf dieser Seite des Händlerbundes finden Sie einen Beitrag speziell für Google Fonts Abmahnungen)

Für die „Fake“ Abmahnung empfehlen wir derzeit, diese als Spam zu betrachten und ebenso zu behandeln. Sprich NICHT darauf zu reagieren und auch KEINE Überweisung von Forderungen zu tätigen. Gerne würden wir Ihnen hier einige Erkennungsmerkmale einer „Fake“ Abmahnung nennen, jedoch möchten wir diese derzeit nicht öffentlich teilen, um den Angreifern hier kein Potenzial zu liefern, ihre „Fake“ Abmahnungen zu verbessern. Kontaktieren Sie uns also gerne und schicken Sie uns Ihre „Fake“ Abmahnung, damit wir Sie hier genauer unterstützen können. Gemeinsam können wir eine bessere Entscheidung finden, ob es sich bei Ihnen um Betrüger handelt, die lediglich eine Masche zum Geld verdienen suchen oder tatsächlich um eine echte Abmahnung handelt.

Schauen Sie auch gerne bei uns vor Ort vorbei. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Update

Wir haben die RAAG-Kanzlei GmbH zur Liste der sich im Umlauf befindenden Fake Abmahnungen hinzugefügt.